Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6872
OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 2; StVG § 17; PflVG § 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Unvermeidbarkeit bei Kollision von Polizeiwagen und Fluchtfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 815
  • VersR 1998, 1525
  • NJWE-VHR 1998, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97
    Eine rechtliche Unvermeidbarkeit liegt sogar dann vor, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeugs zum Zweck der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm NJW 88, 1096; OLG Koblenz NZV 97, 180).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Eine rechtliche Unabwendbarkeit wurde dabei auch in Fällen bejaht, in denen der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführte, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1525; NJW 1988, 1096; OLG Koblenz NZV 1997, 180; a.A. OLG München, ZfS 1997, 125 f.).
  • AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10

    Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlung: Beschädigung eines Polizeifahrzeugs

    Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Eine Kollision zwischen verfolgendem Polizeifahrzeug und verfolgtem Fluchtfahrzeug begründet bereits rechtlich kein zurechenbares Mitverschulden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Dass dabei - im Nachhinein betrachtet - die Gefahr der Gefährdung Dritter zum Tatzeitpunkt gering war, spielt für die rechtliche Wertung in der Entscheidungssituation keine Rolle (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815, 816).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 13 U 50/10

    Verkehrsunfallhaftung: Eintritt von Kollisionsschäden an Polizeifahrzeugen bei

    Für die von dem Erstrichter vertretene Rechtsauffassung dürfte das Urteil des OLG Hamm vom 08.12.1997 zu Az. 3 U 80/97 (hier zitiert nach JURIS) sprechen, wonach ein Verkehrsunfall aus Rechtsgründen im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG (damals galt noch nicht die jetzige Fassung des § 7 StVG) unvermeidbar sei, wenn Polizeibeamte in Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgabe ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt.
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 10 O 3127/02

    Schadensersatz wegen Schäden an verschiedenen Streifenwagen der Polizei infolge

    Aus diesem Grund haftet der Verfolgte, wenn Polizeibeamte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt, selbst dann, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeuges diese Kollision zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich herbeiführt, um das fliehende Fahrzeug zum Anhalten zu zwingen (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815 [OLG Hamm 08.12.1997 - 3 U 80/97] ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34   

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https://dejure.org/1997,5769
OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. September 1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 822
  • NZV 1998, 327
  • VersR 1998, 972
  • NJWE-VHR 1998, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    In diesem Fall fehlt es an dem im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang, weil die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. OVG Münster NZV 1995, 125, OLG Karlsruhe VRS 83, 34; OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; Grüneberg NZV 2001, 109, 112; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 Rn. 10, Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 7 StVG Rn. 13).

    Dies gilt auch dann, wenn der Brand eines Kraftfahrzeuges zu einem Kurzschluss in einem Kabel zum Anlasser führt, der dadurch in Gang gesetzte Anlasser das Kraftfahrzeug fortbewegt und dadurch das Feuer auf andere Gegenstände übergreift (OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; OLG Düsseldorf NZV 1996, 113).

  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 28 U 177/98
    Zwar ist anerkannt (vgl. BGH NJW 1994, 1004; Soergel-Huber, § 465 Rdn. 9; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 465 BGB Rdn. 13; MünchKomm-H.P. Westermann, 3. Aufl., § 465 Rdn. 8; Palandt-Putzo, 58. Aufl., § 465 BGB Rdn. 7) und entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß unabhängig von den Theorien zur Rechtsnatur des Wandlungsbegehrens und der Wandlung der Verkäufer bei Verzögerung seiner von ihm zu Recht verlangten Einverständniserklärung zur Wandlung in Schuldnerverzug geraten und daraus eine Pflicht resultieren kann, die aus der Verzögerung entstehenden Schäden zu ersetzen (vgl. dazu auch im einzelnen: Muscheler, a.a.O.; vgl. auch Senat, Urteil vom 25.02.1997 im Vorprozeß 28 U 123/96, veröffentlicht in OLGReport 1997, S. 301; a.A. OLG Hamm (19. ZS), NJW 1993, 1930 ff.).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09

    Haftung des Fahrzeughalters: Beschädigung eines Pkw in Folge der Selbstentzündung

    Eine Selbstentzündung eines Kfz genügt aber ohne einen Zurechnungszusammenhang zum vorherigen Betrieb nicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 03.09.1997 - 5 U 359/97, VersR 1998, 972; LG Hamburg, Urt. v. 26.01.2007 - 331 O 331/06, Schaden-Praxis 2008, 27; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 10 mwN.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2017 - L 10 VE 2/15
    Dies könnte etwa auch bei nur geringfügigen Abwandlungen des von dem OLG Saarbrücken entschiedenen Sachverhaltes (Urteil vom 3. September 1997, Az.: 5 U 359/97-34) vorstellbar sein, in denen eine deliktische Haftung von Halter, Eigentümer oder Fahrer ausscheidet, zugleich eine Gefährdungshaftung nach §§ 7, 18 StVG aber ebenfalls nicht eingreift, weil der Schaden zwar aus einem Gebrauch, nicht aber aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges resultiert.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4081
OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1997 - 27 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 27 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 751
  • MDR 1998, 304
  • NZV 1998, 379 (Ls.)
  • NJWE-VHR 1998, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 9 U 90/94
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97
    Ein solches Interesse ist bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden Unfallverletzungen, wie sie die Klägerin unzweifelbar erlitten hat, grundsätzlich zu bejahen; vgl. Lüke in Münchener Kommentar Randziffer 46 zu § 256 ZPO, OLG Hamm in OLG-Report 1994, 227 und in NZV 1996, 69.
  • OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97
    Hierbei handelt es sich - anders als das Oberlandesgericht Oldenburg es für den Fall seiner Entscheidung im Versicherungsrecht 1980, 271 f. annimmt - auch nicht bloß um ein wirtschaftliches, sondern um ein durch § 256 ZPO geschütztes rechtliches Interesse.
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Schon weil diese Frist von ihrem Zweck her kurz zu bemessen ist, braucht sich der Gläubiger mit einem derartigen Verjährungsverzicht des Schuldners nicht zufrieden zu geben (s. auch OLG Hamm OLGR 98, 45).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 175/99

    Feststellungsinteresse bei fehlender Abdichtung gegen drückendes Wasser

    Im übrigen führt ein lediglich befristeter Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede jedenfalls dann, wenn die Frist nur ein Jahr beträgt, nicht dazu, daß das Feststellungsinteresse des Klägers entfällt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 751, 752; OLG Celle NZV 1988, 183).
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Rechtsprechung
   AG Rastatt, 29.01.1998 - 1 C 500/97   

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https://dejure.org/1998,24790
AG Rastatt, 29.01.1998 - 1 C 500/97 (https://dejure.org/1998,24790)
AG Rastatt, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 C 500/97 (https://dejure.org/1998,24790)
AG Rastatt, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 C 500/97 (https://dejure.org/1998,24790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-VHR 1998, 180
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18

    Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad

    Er darf darauf vertrauen, dass sich auf einem Gehweg kein Radfahrer nähert (vergl. AG Starnberg, Urteil vom 23.12.2009 - 1 C 1472/09 = NZV 2010, 152, beck-online; vergl. auch AG Stralsund, Urteil vom 12.3.2003 - 11 C 1283/02= NZV 2003, 290, beck-online ähnlich AG Rastatt, Urteil vom 29.01.1998 - 1 C 500/97, NJWE-VHR 1998, 180, beck-online).
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